Bedingungen für die Garantieverlängerung
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Voraussetzungen und den Umfang der Serviceleistungen von der Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH (Electrolux) im Rahmen der Garantieverlängerung für Hausgeräte der Marke ZANKER nach Ablauf der Herstellergarantiezeit von 24 Monaten. Diese Bedingungen sind gültig in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.
2 Umfang der Serviceleistungen
2.1 Electrolux behebt an den nachweislich bei Exklusiv-Händler gekauften Geräte alle Mängel, die nachweislich auf Werksfehlern beruhen und die Gebrauchstüchtigkeit des Gerätes beeinträchtigen.
2.2 Der Service wird in der Form geleistet, dass mangelhafte Teile nach Wahl von Electrolux instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Sofern die Kosten für die Instandsetzung eines Gerätes in einem objektiven Missverhältnis zum Zeitwert des Gerätes stehen, ist Electrolux berechtigt, anstatt der Instandsetzung dem Kunden ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen.
2.3 Ausschluss von Serviceleistungen Ansprüche auf Serviceleistungen sind ausgeschlossen:
a) bei Schäden, die durch unsachgemäße oder zweckwidrige Behandlung – insbesondere Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung – oder unsachgemäße Reparatur aufgetreten sind
b) falls Schäden durch Ergänzungs- oder Zubehörteile verursacht wurden, die nicht von Electrolux freigegeben sind
c) falls ein Gerät durch hierfür nicht autorisierte Werkstätten oder Personen geöffnet oder repariert worden ist und hierdurch der Fehler verursacht worden ist d) bei gewerblicher Nutzung
e) falls das Gerät durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt oder zerstört worden ist
f) bei Schäden, die auf chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser zurückzuführen sind
g) bei Vorliegen von Schönheitsfehlern, die die Funktionssicherheit und -tauglichkeit des Gerätes nicht beeinflussen
3 Durchführung der Serviceleistungen
3.1 Zeigen sich während der Laufzeit der Garantieverlängerung Mängel an dem Gerät, die – trotz der Hinweise in der Bedienungsanleitung zur Beseitigung einer Störung – vom Kunden nicht zu beheben sind, so sind die Mängel unverzüglich unter Angabe der konkreten Störung geltend zu machen.
3.2 Electrolux behält sich das Recht vor, die Serviceleistungen durch Electrolux Vertrags-Fachhändler ausführen zu lassen, wobei die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Leistungen bei Electrolux verbleibt.
3.3 Zur Entgegennahme von Serviceansprüchen und zur Durchführung von Serviceleistungen ist nur der Electrolux Kundendienst bzw. der Electrolux Vertrags-Fachhandelskundendienst befugt.
3.4 Die Serviceleistungen durch den Electrolux Kundendienst werden während der Electrolux Geschäftszeiten von montags bis freitags durchgeführt.
3.5 Serviceleistungen werden nur durchgeführt, wenn dem Servicepersonal des Electrolux Kundendienstes bzw. des Electrolux Vertrags-Fachhandelskundendienstes der Kaufnachweis des Gerätes vorgelegt wird.
3.6 Ausgetauschte Teile des Gerätes gehen in das Eigentum von Electrolux über und sind dem Servicepersonal zu überlassen, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird.
4 Haftung
4.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere solche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5 Laufzeit/Unterlagen
5.1 Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der Herstellergarantie und gilt für weitere 12 Monate.
5.2 Electrolux erfasst und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen Daten. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.